Wer in Crowdfunding investieren will, trifft acht Entscheidungen der Reihe nach: Anlageart, Betrag, Plattform, Lizenzprüfung, Kontoeröffnung, Streuung, Auto-Invest und Kontrolltermine. Als Rahmen gilt seit dem 10. November 2021 die EU-Verordnung 2020/1503 (ECSPR). Für Angebote im Anwendungsbereich der ECSPR ist grundsätzlich ein Anlagebasisinformationsblatt (KIIS) bereitzustellen.
Die 8 Schritte im Überblick: Entscheidung, Prüfregel und Aufwand
Die Tabelle nennt für jeden Schritt die Entscheidung, die Prüfregel und den Aufwand.
| Schritt | Entscheidung | Konkrete Regel oder Prüfung | Zeit oder Aufwand |
|---|---|---|---|
| 1. Anlageart | Crowdlending, Crowdinvesting, Spende oder Reward | Nur Crowdlending und Crowdinvesting sind nach BaFin eine Geldanlage mit Renditechance | einmalig, vor der Kontoeröffnung |
| 2. Allokation | Betrag des Crowdfunding-Sleeves | KIIS-Warnhinweis rät zu höchstens 10 % des Reinvermögens; Redaktionsregel 5–10 % des investierbaren Vermögens | einmal rechnen, danach jährlich neu prüfen |
| 3. Plattform | Welche Anbieter in die engere Wahl kommen | Fünf Filter: Zulassung, 3–5 Jahre Historie, Ausfallquoten, Sekundärmarkt, Gebühren | je Kandidat KIIS, Ausfallquoten und Gebührenseite lesen |
| 4. Lizenz | Zulassung bestätigt oder offen | Betreibername im ESMA-Verzeichnis und im nationalen Register abgleichen | etwa 5 Minuten je Plattform |
| 5. Konto | Verifizierung und Kenntnisprüfung | Ausweis und Selfie; Verlusttragfähigkeit auf Basis von 10 % des Reinvermögens simulieren | Ausweis bereithalten, Fragebogen der Plattform ausfüllen |
| 6. Streuung | Verteilung des Sleeves | Mindestens 50 Kredite (Ziel 100+), Originator höchstens 10–12 %, mindestens zwei Plattformen | fortlaufend, bis die Grenzen erreicht sind |
| 7. Auto-Invest | Anlageregeln für freies Guthaben | Diversifikationsgrenzen, Mindestrendite und Maximallaufzeit als Filter | einmal einrichten, Regeln später nachschärfen |
| 8. Kontrolle | Prüfrhythmus und Kennzahlen | Monatlich oder quartalsweise vier Kennzahlen ansehen | ein Termin pro Monat oder Quartal |
Schritt 1: Anlageart wählen – Crowdlending, Crowdinvesting, Spende oder Reward
Die BaFin unterscheidet vier Crowdfunding-Modelle: Crowdinvesting, Crowdlending sowie spendenbasiertes und gegenleistungsbasiertes (Reward-)Crowdfunding.
Bei Spenden und Reward fließt keine finanzielle Rendite, weshalb die BaFin sie nicht als Geldanlage einstuft. Wer laufende Zinsen sucht, landet beim Crowdlending. Crowdinvesting beteiligt Geldgeber am Erfolg eines Projekts oder Unternehmens und passt zu Anlegern, die langfristig am Wachstum teilhaben wollen. Immobilienprojekte laufen als Immobilien-Crowdinvesting, meist mit fester Verzinsung. In Deutschland sind sie oft als Nachrangdarlehen nach dem Vermögensanlagengesetz ausgestaltet. Bei Crowdlending und Crowdinvesting droht nach BaFin-Angaben im Scheiterfall der Totalverlust.
Schritt 2: Allokation begrenzen – empfohlene Obergrenze 10 % des Reinvermögens
Der Warnhinweis im KIIS rät, höchstens 10 % des Reinvermögens in Schwarmfinanzierungsprojekte anzulegen (Art. 23 Abs. 6 ECSPR). Bei der Simulation der Verlusttragfähigkeit (Art. 21 Abs. 5) zählen Finanzanlagen und Bareinlagen zu den Vermögenswerten, ausgenommen sind bewegliches und unbewegliches persönliches Vermögen, Anlagevermögen und Pensionsfonds.
Für den Crowdfunding-Sleeve, also den Anteil des Vermögens in Crowdfunding, gilt unter dieser Empfehlung als Faustregel der Redaktion ein Wert von 5 bis 10 % des investierbaren Vermögens. Halbiert sich der Sleeve, kostet das 2,5 bis 5 % des investierbaren Vermögens.
Der Notgroschen bleibt außen vor, ebenso jedes Geld, das Sie innerhalb von 12 Monaten brauchen.
Schritt 3: Crowdfunding-Plattform vor dem Einzelprojekt prüfen – fünf Filter
Weil die Plattform Projekte auswählt und oft selbst bewertet, wie die BaFin betont, kommt ihre Prüfung vor jedem Einzelprojekt. Laut BaFin schuldet der Emittent als Vertragspartner Zinsen und Rückzahlung, außerdem mahnt sie, sich vom professionellen Auftritt eines Plattformbetreibers nicht blenden zu lassen.
Fünf Filter sortieren die Kandidaten, und unsere 12-Punkte-Checkliste liefert die vollständige Version:
- Eine Zulassung nach ECSPR oder eine anerkannte nationale Erlaubnis; Schritt 4 zeigt, wo Sie beides nachschlagen.
- Drei bis fünf Jahre Betriebshistorie als Faustregel. Dazu passt die ECSPR-Pflicht, Ausfallquoten für mindestens die letzten 36 Monate offenzulegen.
- Veröffentlichte Ausfall- und Recovery-Statistiken. Kreditplattformen unter der ECSPR erklären jedes Jahr innerhalb von vier Monaten nach Geschäftsjahresende die erwartete und die tatsächliche Ausfallquote je Risikokategorie (Art. 20). Art. 20 nennt keine Recovery-Zahlen; sie gehören auf Ihre eigene Anfrageliste.
- Ein Sekundärmarkt, auf dem tatsächlich Anteile den Besitzer wechseln.
- Gebühren für Listing, Auszahlung und Währungsumrechnung, die sich nachvollziehen lassen. Die BaFin rät, die Kosten- und Gebührenstruktur zu prüfen und bei unklaren Angaben vorsichtig zu sein.
Schritt 4: Lizenz im ESMA-Verzeichnis und in nationalen Registern prüfen
Ob eine Plattform nach der ECSPR zugelassen ist, zeigt das Verzeichnis der Schwarmfinanzierungsdienstleister der ESMA, das alle zugelassenen Anbieter der EU führt.
Je Anbieter listet es Plattformname, Website, zuständige Behörde und erlaubte Dienstleistungen. Für den Abgleich von Betreibername, Zulassung und erlaubten Dienstleistungen genügen etwa fünf Minuten je Plattform. Nationale Register ergänzen die Suche:
- Spanien: Die CNMV führt getrennte Listen für Proveedores de servicios de financiación participativa, für europäische Anbieter in Spanien und für nicht harmonisierte Plattformen.
- Frankreich: Zugelassene Schwarmfinanzierungsdienstleister (PSFP) veröffentlicht die AMF auf ihren Listes blanches. Sie enthalten auch in anderen EU-Staaten zugelassene Plattformen mit französischem Geschäft und verweisen ergänzend auf das ESMA-Verzeichnis. Die Listen werden nicht in Echtzeit aktualisiert.
- Deutschland: ECSPR-Anbieter finden sich laut BaFin im ESMA-Verzeichnis. Die meisten deutschen Plattformen arbeiten laut BaFin als Finanzanlagenvermittler nach der Gewerbeordnung, und Finanzanlagenvermittler müssen sich im Vermittlerregister der DIHK eintragen lassen.
- Litauen: Eine Liste der Betreiber von Peer-to-Peer-Kreditplattformen führt die Bank von Litauen.
Die ECSPR gilt weder für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen für Projektträger, die Verbraucher sind (Art. 1 Abs. 2 Buchst. a), noch für Angebote über 5 Mio. EUR, gerechnet über zwölf Monate (Buchst. c).
Die in Schritt 5 genannten ECSPR-Pflichten gelten für diese ausgenommenen Dienstleistungen nicht.
Der Registereintrag bestätigt die Zulassung des Betreibers. Doch über einzelne Projekte sagt er nichts aus. Die BaFin prüft die vermittelten Projekte und Projektträger nicht.
Nach dem vorgeschriebenen Hinweis im KIIS wurde das Angebot von den zuständigen Behörden bzw. der ESMA weder geprüft noch genehmigt (Art. 23 Abs. 6 Buchst. b).
Auch die Aufsicht der BaFin hat Grenzen. Qualifizierte Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre zählt sie zum Grauen Kapitalmarkt, dessen Anbieter keine BaFin-Erlaubnis brauchen und nicht ihrer laufenden Aufsicht unterliegen. Bei Vermögensanlagen-Informationsblättern kontrolliert die BaFin die Einhaltung der gesetzlichen Vorgaben. Die inhaltliche Richtigkeit, die Seriosität des Anbieters und die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells liegen außerhalb ihrer Prüfung.
Schritt 5: Konto eröffnen, Ausweis verifizieren und ECSPR-Kenntnisprüfung durchlaufen
Die Identitätsprüfung (KYC) läuft bei Mintos über Veriff: Nötig sind ein Laptop oder Smartphone mit Kamera, ein Selfie und je nach Dokumenttyp Fotos der Vorder- und Rückseite des Ausweises oder der Datenseite des Reisepasses, nach Abschluss kommt eine E-Mail. Ohne abgeschlossene Verifizierung lässt sich dort nicht investieren. Manche Plattformen verlangen zusätzlich einen Adressnachweis.
Überweisen Sie Geld erst nach bestandener Verifizierung, damit bei einer Ablehnung nichts auf dem Konto liegt.
Unter der ECSPR müssen Plattformen nach Art. 21 bei der Kenntnisprüfung, bevor sie nicht kundigen Anlegern vollen Zugang geben, Erfahrung, Anlageziele, finanzielle Situation und Risikoverständnis abfragen. Als nicht kundig gelten Privatanleger ohne Einstufung als kundiger Anleger. Zusätzlich simulieren Sie anhand von Einkommen, Vermögenswerten und finanziellen Verpflichtungen, ob Sie einen Verlust in Höhe von 10 % Ihres Reinvermögens tragen können.
Fällt die Kenntnisprüfung schwach aus, warnt die Plattform ausdrücklich vor dem Verlust des gesamten eingesetzten Geldes. Nach Ihrer Bestätigung der Warnung dürfen Sie grundsätzlich trotzdem investieren. Eine allgemeine Anlageobergrenze ergibt sich aus der Simulation nicht. Für einzelne Anlagen über der Schwelle aus Art. 21 Abs. 7 gelten dagegen zusätzliche Voraussetzungen (siehe FAQ).
Schritt 6: Portfolio streuen – Kredite, Originatoren, Länder, Kreditarten und Plattformen
Nach unserem Maßstab ist ein Crowdlending-Portfolio diversifiziert, wenn es auf fünf Ebenen streut, und zum Vergleich dienen die veröffentlichten Diversifikationsprinzipien von Mintos:
- Kredite: mindestens 50, besser 100 oder mehr. Mintos nennt ebenfalls 100 oder mehr Kreditanteile.
- Originatoren auf Marktplätzen: je Originator höchstens 10–12 % des Sleeves. Mintos nennt als Diversifikationsprinzip höchstens 20 % je Kreditgeber (Lending Company) und höchstens 50 % für die fünf größten zusammen. Die Redaktionsgrenze liegt darunter.
- Länder: Mintos nennt höchstens 33 % je Land, für die drei größten Länder zusammen höchstens 50 %, weil geopolitische oder wirtschaftliche Ereignisse ein einzelnes Land treffen können.
- Kreditarten: nach Redaktionsliste Konsum, KMU, Immobilien und Green, wozu Mintos keine Grenze nennt.
- Plattformen: mindestens zwei, damit die Störung einer Plattform das Portfolio nicht als Ganzes trifft.
Schritt 7: Auto-Invest aktivieren und Cash Drag begrenzen
Auto-Invest legt neues Kapital und eingehende Tilgungen automatisch an und begrenzt so den Cash Drag, also die Rendite, die uninvestiertes Guthaben entgehen lässt.
Bringt angelegtes Geld 10 % brutto und liegen durchschnittlich 15 % des Guthabens ohne Anlage, erwirtschaften 10.000 € Guthaben im Jahr 850 € Zinsen, also 8,5 % (Rechenbeispiel ohne Prognosecharakter). Die effektive Rendite liegt damit 1,5 Prozentpunkte unter dem Bruttosatz, relativ sind es 15 %.
Starten Sie mit konservativen Regeln, nämlich Ihren bestehenden Diversifikationsgrenzen, Ihrer Mindestrendite und Ihrer Maximallaufzeit, und ziehen Sie diese mit der Zeit enger.
Schritt 8: Crowdlending-Portfolio nach Plan überwachen – vier Kennzahlen
Ein fester Prüftermin, monatlich oder quartalsweise, ersetzt das tägliche Nachsehen im Dashboard und umfasst vier Kennzahlen:
- Netto-IRR seit Jahresbeginn, gerechnet aus Ihren eigenen Ein- und Auszahlungen. Bietet eine ECSPR-Plattform eine Zielrendite für die individuelle Verwaltung des Kreditportfolios an, ergänzt sie ihre jährliche Erklärung zu den Ergebnissen um die tatsächlich erzielte Rendite (Art. 20 Abs. 1 Buchst. b).- aktuelle Verzugsquote Ihrer Kredite
- Konzentrationsverstöße gegen Ihre eigenen Regeln
- Änderungen der Plattform an Rückkauf- oder Garantiebedingungen
ECSPR-Plattformen wiederholen die Simulation der Verlusttragfähigkeit jedes Jahr und die Kenntnisprüfung alle zwei Jahre (Art. 21 Abs. 3 und 6). Den Jahrestermin können Sie nutzen, um auch Ihre Allokation aus Schritt 2 nachzurechnen.
Ändern sich Angaben im KIIS während der Laufzeit eines Angebots, informiert die Plattform Anleger, die bereits ein Anlageangebot abgegeben haben, sofort über wesentliche Änderungen (Art. 23 Abs. 8).
Renditejagd und Verkauf nach dem ersten Ausfall im Crowdlending vermeiden
Beworbene Renditen über 14 % in EUR verdienen nach unserer Faustregel eine Rückfrage nach Sicherheit, Laufzeit und Originator. Auch die BaFin rät, sich nicht allein von hohen Zinsen locken zu lassen. Das KIIS hält zudem fest, dass Anleger möglicherweise keine Rendite erhalten.
Weil Ausfälle zum Kreditgeschäft gehören, zählt die Nettorendite nach Ausfällen. Haben 100 Kredite eine angenommene, voneinander unabhängige Ausfallwahrscheinlichkeit von 2 % je Kredit und Jahr, bleibt ein Jahr ohne jeden Ausfall mit rund 13 % Wahrscheinlichkeit (0,98 hoch 100). Im Schnitt fallen zwei Kredite aus. Null Ausfälle sind also möglich. Doch sie bleiben die Ausnahme. Vergleichen Sie die Ausfallquote Ihrer Kredite mit der veröffentlichten Ausfallquote der Plattform, bevor Sie Ihre Auswahl ändern. Ein Ausstieg ist laut BaFin oft nicht oder nur mit Verlusten möglich. Wer nach dem ersten Ausfall verkauft, macht den Verlust daher häufig erst endgültig.
Häufige Fragen zum Einstieg in Crowdfunding
Was unterscheidet Crowdlending von Crowdinvesting? Beim Crowdlending vermittelt die Plattform nach BaFin-Darstellung meist einen nicht nachrangigen Darlehensvertrag, dessen Rückzahlungsanspruch ein Kreditinstitut an einzelne Anleger verkauft. Crowdinvesting läuft üblicherweise über Nachrangdarlehen. Das Unternehmen bedient Zinsen und Rückzahlung dabei im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern. Laut BaFin darf es Rück- und Zinszahlungen verweigern, wenn sie zur Insolvenz führen würden. Bei einem qualifizierten Nachrangdarlehen mit vorinsolvenzlicher Durchsetzungssperre besteht ein hohes Risiko, das Geld nicht zurückzuerhalten.
Was steht im Anlagebasisinformationsblatt (KIIS)? Bei ECSPR-Angeboten erstellt der Projektträger das KIIS für jedes Angebot, es umfasst höchstens sechs DIN-A4-Seiten und enthält die Angaben aus Anhang I der ECSPR (Art. 23). Direkt unter dem Titel steht ein Haftungsausschluss. Er hält fest, dass Ihre Erfahrung und Ihr Wissen vor dem Zugang nicht zwangsläufig bewertet wurden und Sie das volle Risiko bis zum teilweisen oder vollständigen Verlust tragen. Der Warnhinweis empfiehlt, nicht mehr als 10 % des Reinvermögens einzusetzen.
Wie viel Geld gehört bei 50.000 € Vermögen in Crowdfunding? Gelten die 50.000 € zugleich als investierbares Vermögen und als Reinvermögen, ergibt die Redaktionsregel 2.500 bis 5.000 €. Bei 5.000 € (10 % des Reinvermögens) liegt der Höchstwert, zu dem der KIIS-Warnhinweis rät. Auf 100 Kredite verteilt sind das 25 bis 50 € je Kredit, auf 50 Kredite verteilt 50 bis 100 €.
Über welchem Betrag verlangt eine ECSPR-Plattform (EU-Verordnung 2020/1503) ausdrückliche Zustimmung? Bei nicht kundigen Anlegern verlangt die Plattform ausdrückliche Zustimmung, sobald ein einzelnes Angebot den höheren Wert aus 1.000 € und 5 % des Reinvermögens übersteigt (Art. 21 Abs. 7). Dann muss der Anleger eine Risikowarnung erhalten, ausdrücklich zustimmen und nachweisen, dass er Anlage und Risiken versteht. Sind diese Voraussetzungen nicht erfüllt, muss die Plattform die Anlage laut ESMA Q&A 825 verhindern. Liegt das Reinvermögen bei 40.000 €, beträgt die Schwelle 2.000 €, bei 10.000 € bleibt es bei 1.000 €.
Gibt es bei Crowdfunding eine Einlagensicherung? Nein, für Angebote unter der ECSPR gibt es keine Einlagensicherung. Laut Risikowarnung im KIIS ist die Anlage weder durch die Einlagensicherungssysteme der Richtlinie 2014/49/EU noch durch die Anlegerentschädigungssysteme der Richtlinie 97/9/EG geschützt, und es handelt sich um kein Sparprodukt.
Kann ich ein Investment nach dem Klick noch widerrufen? Ja, auf ECSPR-Plattformen läuft ab Ihrem Anlageangebot eine Bedenkzeit von vier Kalendertagen. Nicht als kundig eingestufte Privatanleger können ihr Angebot darin ohne Begründung und ohne Vertragsstrafe widerrufen (Art. 22). Wird das Kreditportfolio individuell für Sie verwaltet, gilt die Bedenkzeit nur für das anfängliche Anlagemandat. Die einzelnen Kredite, die später im Rahmen des Mandats erworben werden, sind davon ausgenommen.