Crowdfunding, auch Schwarmfinanzierung genannt, ist der Oberbegriff für vier Modelle. Crowdlending bezeichnet die Kreditvariante, Crowdinvesting die Gewinnbeteiligung und meist das Nachrangdarlehen. Seit dem 10. November 2021 gilt die EU-Verordnung 2020/1503 für Kredite und Wertpapiere von Unternehmen bis 5 Millionen EUR in zwölf Monaten.
Crowdfunding, Schwarmfinanzierung, Crowdinvesting und Crowdlending: die Begriffe der BaFin
Bei der BaFin sind Crowdfunding und Schwarmfinanzierung Synonyme für eine Finanzierungsform, bei der viele Anleger über eine Internetplattform Unternehmungen oder Projekte gemeinsam finanzieren. Betreiber wählen die Projekte aus und bewerten sie oft selbst. Vor dem Start legen Initiatoren meist eine Mindestsumme fest, die Fundingschwelle. Wird sie im gesetzten Zeitraum verfehlt, erhalten die Geldgeber ihre Beträge zurück, wobei Plattformen einen Teil zur Kostendeckung einbehalten können. Vier Modelle unterscheidet die BaFin:
- Crowdinvesting: Der Geldgeber beteiligt sich an künftigen Gewinnen, oder das Instrument ist ein Wertpapier, eventuell tokenisiert. Üblich ist das Nachrangdarlehen nach dem Vermögensanlagengesetz.
- Crowdlending: Die Plattform vermittelt einen nicht nachrangigen Darlehensvertrag zwischen einem Kreditinstitut als Darlehensgeber und dem Projektinhaber. Das Kreditinstitut verkauft den Rückzahlungsanspruch an einzelne Anleger.
- Crowddonating: Spenden ohne Gegenleistung.
- Reward-based Crowdfunding: Die Geldgeber erhalten eine symbolische, nicht monetäre Anerkennung, etwa ihren Namen im Abspann eines Films.
Während Spende und Reward laut BaFin nicht als Geldanlage gelten und keinen Aufsichtsbezug haben, steht Crowdinvesting in dieser Systematik gleichrangig neben Crowdlending. Warum Spende, Reward, Crowdlending und Equity trotzdem als vier Familien mit eigenem Renditeprofil zählen, zeigt der Beitrag Arten von Crowdfunding.
Im Recht heißt Crowdfunding Schwarmfinanzierung: Bei der BaFin trägt die Verordnung 2020/1503 den Namen Schwarmfinanzierungsverordnung, und ihre Adressaten sind Schwarmfinanzierungsdienstleister.
Begriffstabelle: Crowdlending, P2P-Kredit, Marktplatzkredit, Nachrangdarlehen, Anleihe und Equity
Die Tabelle ordnet sieben Begriffe danach, was Anleger halten, wer die Gegenpartei ist und welches Regelwerk gilt. Als Beispiele dienen die Anbieter selbst, bei GLS Crowd mit den Konditionen vom 29.09.2026.
| Begriff | Was Anleger halten | Gegenpartei | Typische Regulierung | Beispiel |
|---|---|---|---|---|
| Crowdlending (BaFin-Beschreibung) | Den gekauften Rückzahlungs- und Zinsanspruch aus einem nicht nachrangigen Darlehen | Der Kreditnehmer; Darlehensgeber ist ein Kreditinstitut, das den Anspruch verkauft | Die Bank vergibt das Darlehen, die Plattform vermittelt; ob die ECSPR die Abtretung des Anspruchs erfasst, nannte Bird & Bird im Februar 2023 umstritten | auxmoney: Anleger erwarben die Darlehensforderung der Bank; seit 1. Juni 2022 keine Neuinvestitionen privater Anleger, und laut auxmoney-FAQ finanzieren institutionelle Anleger die Kredite |
| P2P-Kredit | Einen Anteil an einem Kredit, den Anleger direkt an den Kreditnehmer vergeben | Kreditnehmer, häufig eine Privatperson | Bei Verbraucher-Kreditnehmern gilt die ECSPR nicht (Art. 1 Abs. 2 lit. a) | Zopa: Start im März 2005, Schließung des P2P-Geschäfts am 7. Dezember 2021 |
| Marktplatzkredit | Notes, also Wertpapiere, die durch Kredite unterlegt sind; bei Mintos bündelt ein Set 6 bis 20 Kredite | Emittent ist eine Zweckgesellschaft der Mintos-Gruppe; die Kredite vergibt ein Originator, also ein Kreditgeber-Unternehmen | Plattform als MiFID-II-Wertpapierfirma unter Aufsicht der Latvijas Banka | Mintos: Notes ab 50 EUR |
| Kredit nach ECSPR (ESMA: „loan-based“) | Einen Kreditvertrag mit dem Unternehmen, das unbedingt Tilgung und Zinsen schuldet | Das Unternehmen als Projektträger | ECSPR: Erlaubnis der zuständigen Behörde im Sitzstaat der Plattform (Art. 12), Grenze 5 Mio. EUR in zwölf Monaten | Exporo Invest GmbH: BaFin-Erlaubnis für Schwarmfinanzierungsdienstleistungen |
| Nachrangdarlehen (Crowdinvesting) | Eine Darlehensforderung, die im Insolvenzfall erst nach allen anderen Gläubigern bedient wird | Der Emittent, also das Unternehmen, dem das Kapital zufließt | Vermögensanlage nach dem Vermögensanlagengesetz (§ 1 Abs. 2 Nr. 4); Plattformen meist Finanzanlagenvermittler nach Gewerbeordnung | GLS Crowd: Prowind Windpark Lindern, 5,50 % p. a., ab 250 EUR |
| Anleihe (Inhaberschuldverschreibung) | Ein Wertpapier mit Zins- und Rückzahlungsanspruch | Der Emittent der Anleihe | Wertpapierrecht: Prospektpflicht, bei öffentlichen Angeboten unter 12 Mio. EUR in zwölf Monaten stattdessen Wertpapier-Informationsblatt (Rechtslage 30.09.2026) | GLS Crowd: Wattmanufactur Energiepark-Anleihe 2026/2030, 6,00 % p. a., ab 1.000 EUR |
| Equity (Aktie, Beteiligung) | Anteile am Unternehmen mit Beteiligung an künftigen Gewinnen | Das Unternehmen als Emittent | Wertpapierrecht wie bei der Anleihe; bei ECSPR-Plattformen als übertragbares Wertpapier | GLS Crowd: Lemonaid & ChariTea, Namensaktien zu 39,90 EUR, ab 7 Aktien |
Drei der sieben Beispiele stammen aus einer einzigen GLS-Crowd-Projektübersicht, die die GLS Crowdfunding GmbH als Betreiber und gebundenen Vermittler der Concedus GmbH nach § 3 Abs. 2 WpIG ausweist.
Echtes und unechtes Crowdlending: Vertrag mit dem Projektträger oder Forderungskauf von einer Bank
Bird & Bird unterscheidet zwei Konstruktionen des Crowdlendings. Beim unechten Crowdlending gibt eine Fronting-Bank das Darlehen aus und verkauft es oder den Anspruch daraus an den Anleger. Demgegenüber schließt beim echten Crowdlending der Anleger den Darlehensvertrag direkt mit dem Projektträger. Die BaFin-Beschreibung folgt dem ersten Muster.
Ein Kredit ist nach der ECSPR eine Vereinbarung, bei der ein Anleger dem Projektträger für einen vereinbarten Zeitraum Geld überlässt. Der Projektträger ist dabei unbedingt zur Rückzahlung samt Zinsen verpflichtet (Art. 2 Abs. 1 lit. b). Das entspricht dem echten Crowdlending. Die ESMA trennt in ihrer Statistik zusätzlich Kredite von Schuldverschreibungen, denn nur beim Debt-based Crowdfunding steckt ein übertragbares Wertpapier dahinter. Im Marktbericht 2025 entfielen 2024 in der EU 58 % des Volumens auf Kredite, 23 % auf Schuldverschreibungen und 12 % auf Eigenkapital. Als weitere Kategorie führt die ESMA zugelassene Instrumente für Schwarmfinanzierungszwecke, nach Art. 2 Abs. 1 lit. n Anteile an privaten Gesellschaften ohne wirksame Übertragungsbeschränkung.
Marktplätze bilden eine dritte Konstruktion. Mintos vergibt keine Kredite. Stattdessen bietet die Plattform Wertpapiere an, hinter denen Kredite von Originatoren stehen, und diese Notes lösten ab 2022 die früheren Forderungsabtretungen ab.
Was hinter dem Marktplatzmodell steckt, von Rückkaufgarantie bis Sekundärmarkt, steht in Peer-to-Peer-Kredite, die Grundlagen aus Anlegersicht in Was ist Crowdlending.
Nachrangdarlehen im Vermögensanlagengesetz: Einordnung, Befreiung nach § 2a und Anlegergrenzen
Nachrangdarlehen zählt das Vermögensanlagengesetz in § 1 Abs. 2 Nr. 4 zu den Vermögensanlagen, ebenso partiarische Darlehen, Genussrechte und Namensschuldverschreibungen. Nach dem BaFin-Merkblatt zu Finanzinstrumenten gilt diese Einordnung seit den Änderungen durch das Kleinanlegerschutzgesetz, das seit dem 10. Juli 2015 in Kraft ist.
Für Schwarmfinanzierungen sieht § 2a eine Befreiung von mehreren Vorschriften vor, darunter die Prospektpflicht. Sie erfasst die Nummern 3 bis 5 und 7 des § 1 Abs. 2, also partiarische Darlehen, Nachrangdarlehen, Genussrechte und sonstige Zinsanlagen, dazu Genossenschaftsanteile. Namensschuldverschreibungen gehören nicht dazu. Voraussetzung ist ein Verkaufspreis aller Vermögensanlagen desselben Emittenten von höchstens 6 Millionen EUR in zwölf Monaten. Außerdem muss eine Internetplattform vermitteln, die je Anleger prüft, ob der Gesamtbetrag beim selben Emittenten eine dieser Grenzen einhält:
- 1.000 EUR.
- 10.000 EUR bei einer Selbstauskunft über mindestens 100.000 EUR frei verfügbares Vermögen in Bankguthaben und Finanzinstrumenten.
- Das Doppelte des durchschnittlichen monatlichen Nettoeinkommens laut Selbstauskunft, höchstens 25.000 EUR.
Ob ein Nachrangdarlehen als Kredit im Sinne der ECSPR zählt, beurteilten zwei Kanzleien in ihren Veröffentlichungen von 2023 unterschiedlich. Ein qualifiziertes Nachrangdarlehen schließt die Rückforderung aus, sobald die Rückzahlung einen Insolvenzgrund auslösen würde. Nach Advant Beiten fehlt ihm deshalb die unbedingte Rückzahlungspflicht der ECSPR-Kreditdefinition. Für das einfache Nachrangdarlehen rechnet Advant Beiten mit einer Erfassung. Weil die BaFin Nachrangdarlehen nicht als unbedingt rückzahlbar einordnet, sieht Bird & Bird die Vermittlung über eine Plattform dagegen wahrscheinlich außerhalb der ECSPR.
Zudem soll ein Nachrangdarlehen in Deutschland nach Bird & Bird eine Erlaubnispflicht als Kredit- oder Einlagengeschäft vermeiden. Bei ECSPR-Plattformen entfällt dieser Anlass. Art. 1 Abs. 3 stellt Projektträger und Anleger bei vermittelten Krediten von der Bankerlaubnis frei. Eine Verbriefung des Nachrangdarlehens, etwa durch Tokenisierung, kann daraus laut Bird & Bird ein Wertpapier machen.
Auch das Immobilien-Crowdinvesting ordnet die BaFin hier ein. Meist wird eine feste Verzinsung versprochen, oft über Nachrangdarlehen. Eine nachrangige Grundschuld schützt laut BaFin nicht vor dem Totalverlust, weil Anleger bei einem gescheiterten Projekt keinen Zugriff auf die Immobilie haben.
Anleihe und Aktie beim Crowdinvesting: Prospektausnahme unter 12 Mio. EUR und Wertpapier-Informationsblatt
Anleihen und Aktien sind Wertpapiere, und das Vermögensanlagengesetz erfasst nach seinem § 1 Abs. 2 nur Anlagen, die nicht in Wertpapieren im Sinne des Wertpapierprospektgesetzes verbrieft sind.
Für sie gilt seit dem 5. Juni 2026 nach Art. 3 Abs. 2 der EU-Prospektverordnung eine Ausnahme von der Prospektpflicht. Sie greift, wenn der Gesamtgegenwert in der Union unter 12 Millionen EUR je Emittent oder Anbieter in zwölf Monaten liegt. Wer die Ausnahme nutzt, muss vor dem öffentlichen Angebot ein Wertpapier-Informationsblatt hinterlegen und veröffentlichen, außer bei Angeboten unter 100.000 EUR im EWR (§ 4 WpPG). Die frühere deutsche Grenze von 8 Millionen EUR in § 3 WpPG ist zum selben Tag entfallen. Ab 12 Millionen EUR gilt die Prospektpflicht, sofern keine andere Ausnahme greift.
Osborne Clarke beschrieb 2023 am Beispiel von Zinsbaustein, dass eine ECSPR-Erlaubnis neben Nachrangdarlehen nun auch erstrangige Kredite und Inhaberschuldverschreibungen möglich macht. Allerdings hat Zinsbaustein seine ECSP-Lizenz inzwischen zurückgegeben. Sein Neugeschäft läuft seit Januar 2026 bei WIWIN.
Regelwerke im Überblick: ECSPR, Vermögensanlagengesetz und Wertpapierrecht
Fünf Angebotsarten unterscheiden sich in Schwelle, Anlegerdokument und Plattformzulassung, gestützt auf ECSPR, Vermögensanlagengesetz und BaFin-Verbraucherseite.
| Angebot | Regelwerk | Schwelle | Anlegerdokument | Plattform |
|---|---|---|---|---|
| Kredit, Aktie oder Anleihe eines Unternehmens über eine ECSPR-Plattform | ECSPR | 5 Mio. EUR je Projektträger in zwölf Monaten | Anlagebasisinformationsblatt, von den Behörden nicht genehmigt | Erlaubnis der BaFin oder einer anderen EU-Aufsichtsbehörde |
| Unternehmensangebot oberhalb dieser Schwelle | ECSPR entfällt, es gilt nationales Recht | Über 5 Mio. EUR | Je nach Instrument Vermögensanlagen-Informationsblatt, Wertpapier-Informationsblatt oder Prospekt | Keine ECSPR-Erlaubnis; Vermögensanlagen vermittelt ein Finanzanlagenvermittler nach § 34f GewO, Wertpapiere ein Wertpapierdienstleister nach WpIG |
| Nachrangdarlehen über einen Vermittler | Vermögensanlagengesetz mit § 2a | 6 Mio. EUR je Emittent in zwölf Monaten | Vermögensanlagen-Informationsblatt, sofern eine Pflicht besteht | Meist Finanzanlagenvermittler nach Gewerbeordnung, ohne BaFin-Erlaubnis |
| Anleihe oder Aktie ohne ECSPR | Wertpapierrecht | Unter 12 Mio. EUR in zwölf Monaten (Art. 3 Abs. 2 EU-Prospektverordnung) | Wertpapier-Informationsblatt, ab 12 Mio. EUR Prospekt | Wertpapierinstitut nach WpIG oder dessen gebundener Vermittler (GLS Crowd); die Erlaubnis nach § 34f GewO allein deckt gewöhnliche Aktien und Anleihen nicht |
| Notes auf gebündelte Kredite (Mintos) | Wertpapiere, die Mintos als „regulated financial instruments“ beschreibt | – | Basisprospekte und Final Terms der Notes, die Mintos veröffentlicht | Aufsicht der Latvijas Banka über die MiFID-II-Wertpapierfirma AS Mintos Marketplace |
Drei Prüffragen vor der Zeichnung: Vertrag, Emittent und Zulassung der Plattform
Die Bezeichnung auf der Startseite sagt wenig. Drei Fragen an die Angebotsunterlagen klären mehr:
- Was halte ich vertraglich? Der Vertrag zeigt, ob Sie einen Zinsanspruch, ein Wertpapier oder einen Gesellschaftsanteil besitzen und welchen Rang der Anspruch im Insolvenzfall hat. Bei Sicherheiten, etwa einer Grundschuld, gehört der Rang zur Frage.
- Wer schuldet die Zahlung? Nach der BaFin muss das Vertrauen dem Emittenten gelten, also dem Unternehmen, an das Ihr Kapital fließt und das Zins und Rückzahlung schuldet. Auf Marktplätzen kommen der Emittent der Notes und der Originator hinzu.
- Wer lässt die Plattform zu? Ein Schwarmfinanzierungsdienstleister braucht die Zulassung einer Aufsichtsbehörde in der EU. Die ESMA führt ein Verzeichnis aller Anbieter. Hingegen brauchen Plattformen, die als Finanzanlagenvermittler nach der Gewerbeordnung auftreten, laut BaFin keine BaFin-Erlaubnis.
Plattformen, die diese Angaben in ihren Unterlagen ausweisen, führt der Hauptkatalog der Crowdfunding-Plattformen.
Häufige Fragen zu Crowdlending und Crowdfunding
Ist Crowdlending auch Crowdfunding?
Ja, die BaFin führt Crowdlending als eines von vier Crowdfunding-Modellen, und die ESMA lässt Spenden- und Reward-Crowdfunding in ihrem Marktbericht 2025 außen vor, weil beides außerhalb der ECSPR liegt.
Worin unterscheidet sich ein Nachrangdarlehen von einer Anleihe?
Das Nachrangdarlehen ist eine Vermögensanlage, die Anleihe als Inhaberschuldverschreibung ein Wertpapier. Deshalb gelten zwei getrennte Prospektbefreiungen. Vermögensanlagen über eine Plattform bleiben nach § 2a bis 6 Millionen EUR prospektfrei. Bei Wertpapieren entfällt der Prospekt, wenn ein öffentliches Angebot binnen zwölf Monaten unter 12 Millionen EUR bleibt, und an seine Stelle tritt das Wertpapier-Informationsblatt. Die Anlegergrenzen des § 2a gehören zur Befreiung für Vermögensanlagen und betreffen die Anleihe daher nicht.
Wie viel darf ich bei 3.200 EUR Monatsnetto in ein Nachrangdarlehen investieren?
Bis zu 6.400 EUR je Emittent, wenn dieser die Befreiung nach § 2a nutzt. Die Einkommensgrenze ergibt 2 × 3.200 EUR, und der Deckel von 25.000 EUR greift erst ab 12.500 EUR Monatsnetto. Darunter liegt die Grundgrenze von 1.000 EUR. Der Betrag von 10.000 EUR gilt nur bei einer Selbstauskunft, die freies Vermögen ab 100.000 EUR ausweist. Mehrere Projekte desselben Emittenten zählen zusammen.
Fällt ein Kredit an einen Verbraucher unter die EU-Schwarmfinanzierungsverordnung?
Nein, denn Art. 1 Abs. 2 lit. a der Verordnung nimmt Dienstleistungen für Projektträger aus, die Verbraucher im Sinne der Richtlinie 2008/48/EG sind, und zwar bei jedem Betrag. Ein Kredit für die unternehmerische Tätigkeit bleibt dagegen ein Crowdfunding-Projekt nach Art. 2 Abs. 1 lit. l.
Welches Informationsblatt bekomme ich vor der Zeichnung?
Auf ECSPR-Plattformen ist es das Anlagebasisinformationsblatt, das der Projektträger erstellt und die Behörden nicht genehmigen. Bei Vermögensanlagen ist es das Vermögensanlagen-Informationsblatt, das die BaFin auf die gesetzlichen Vorgaben prüft, aber weder die inhaltliche Richtigkeit noch die Seriosität des Anbieters oder die Tragfähigkeit des Geschäftsmodells.